Quo Vadis?

17. August 2010

Wohin entwickelt sich die Abfallwirtschaft

  • Weiterentwicklung zu einer echten Kreislaufwirtschaft und/oder Ressourcenwirtschaft
  • Getrenntsammlung – Weiterentwickeln oder reduzieren
  • Markt- oder Daseinsvorsorge – öffentliche versus private Entsorgungswirtschaft
  • Produzenten- oder Konsumentenverantwortung
  • Mehr oder weniger Kontrolle

Das sind grundsätzliche, bislang ungeklärte Fragen. Daneben fragt sich natürlich jeder, wie und wann wird das die europäische Rahmenrichtlinie ins deutsche Recht umgesetzt, wird Mehrweg gestärkt und wird es Änderungen oder Neuentscheidungen in der Verpackungsverordnung geben.
In der Opposition hatten die Liberalen immer wieder vor allem mehr Privatisierung, Aufhebung der Getrenntsammlung und Bürokratieabbau gefordert.  Innerhalb der Union gibt es dazu unterschiedliche Positionen.
Der Koalitionsvertrag brachte dann auch nicht viel Klarheit. Selbstverständlich verspricht die schwarz- gelbe Regierung die Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Als Ziel wird eine ökologisch und ökonomisch effizientere und verbraucherfreundlichere Ausrichtung genannt.
Konkret wird der Koalitionsvertrag jedoch nur in wenigen Punkten. Die FDP- Forderung nach einer grundsätzlichen steuerlichen Gleichstellung von öffentlichen und privaten Unternehmen; also die Abschaffung des verminderten Mehrwertsteuersatzes für öffentliche Unternehmen in den Bereichen Abfall und Abwasser, findet sich wieder. Andererseits wird die Einführung einer Wertstofftonne angekündigt, also die Ausweitung der getrennten Sammlung.
Die Verpackungsverordnung soll in Richtung einer Wertstoffverordnung weiterentwickelt und abfallrechtliche Bestimmungen vereinfacht werden.

Zusammenfassend konnte man sagen, ja zu einer Weiterentwicklung zu einer Kreislaufwirtschaft, ja zur Getrenntsammlung, tendenziell eine Privatisierung und weniger Kontrolle, so jedenfalls der Koalitionsvertrag.
Auch mehr als ein halbes Jahr später, lässt sich feststellen, das die aufgeworfenen Fragen nicht geklärt sind, auch nicht zwischen den Koalitionspartnern. Eine Änderung im Steuerecht wurde nicht eingebracht. Anscheinend ist eine Aufhebung des „Mehrwertsteuerprivilegs“ für ÖRE nicht mehr aktuell, obwohl Liberale und Wirtschaftsvertreter dies weiterhin fordern. Konkrete gesetzliche Schritte gibt es nicht, aber niemand weiß, ob nicht doch noch versucht wird, den Koalitionsvertrag umzusetzen. Grundsätzlich ist es aus sozialdemokratischer Sicht vernünftig, keine Änderungen in diesem Fall vorzunehmen. Das Nichthandeln der Regierung ist also zu begrüßen, die Verunsicherung aber bleibt.
Schlimmer aber ist die Verunsicherung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie. Nach einigem Hickhack wurde im Mai ein Arbeitsentwurf vorgestellt. Dieser Arbeitsentwurf war weder zwischen den Ressorts noch in der Koalition abgestimmt. Vor allem aber hat er, mehr Fragen als Antworten aufgeworfen und wurde deshalb auch von vielen Seiten kritisiert. Nach dem Entwurf wird z.B. die Zuständigkeit für die Entsorgung von Hausmüll den Kommunen zugeordnet, gleichzeitig aber die Möglichkeit für private gewerbliche Sammlungen ausgeweitet. Auch sind einige Definitionen und Passagen sehr schwammig und führen zu Rechtsunsicherheit.  In anderen Bereichen soll die Bundesregierung Verordnungsermächtigungen bekommen, um zu handeln. Insbesondere soll Bioabfall getrennt gesammelt und die Möglichkeit für die Einführung einer Wertstofftonne gegeben werden. Die wichtigen Fragen im Zusammenhang damit werden aber noch nicht einmal ansatzweise behandelt. Was soll in einer Wertstofftonne gesammelt werden, wer soll die Zuständigkeit bekommen? Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass sie es selber nicht weiß. In mehreren Gutachten soll dies demnächst geklärt werden. Von den Ergebnissen wird auch abhängig gemacht, ob überhaupt eine Wertstofftonne eingeführt wird. Die Ankündigung hat aber bereits jetzt zu großen Streitigkeiten in der gesamten Branche geführt.

Inzwischen wurde der Entwurf überarbeitet. Wie beim Arbeitsentwurf
bleiben die aufgeworfenen Fragen bei dem vor kurzem veröffentlichtem Referentenentwurf unbeantwortet. Eine Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministeriums gibt es aber immer noch nicht, auch nicht mit anderen beteiligten Ressorts. Eines ist bereits jetzt klar, die Umsetzungsfrist für die europäische Abfallrahmenrichtlinie im Dezember 2010 wird weit überschritten. Und die eigentliche, konkrete Arbeit über Verordnungen und Ausführungsbestimmungen kann ja erst nach Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beginnen.
Der Streit in der Koalition verhindert auch in diesem Bereich ein sinnvolles, effektives politisches Handeln. Betroffen sind Bürger , Arbeitnehmer und große Wirtschaftsbereiche.
Über das Unvermögen zur Einigung freuen sich derzeit nur Rechtsanwälte und Gutachter.

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