Kritische Phase der Neuordnung der Abfallwirtschaft hat begonnen

14. April 2011

Ich sehe daher bei den Formulierungen zur Überlassungspflicht, zur gewerblichen Sammlung und zur Wertstofftonne, erheblichen Änderungsbedarf. Die Ausweitung der gewerblichen Sammlung gegenüber dem Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juni 2009 und die Herausnahme der Wertstofftonne aus den Überlassungspflichten halte ich für falsch.
Auch unter umweltpolitischen Aspekten gibt es Änderungsbedarf. Die Verwertungsquoten sind wenig ambitioniert und es fehlen Vorgaben für die Abfallvermeidung. Die teilweise Gleichsetzung von stofflicher und energetischer Verwertung (ab einem Heizwert von 11000kj) könnte dem Recycling schaden. Der Verweis auf spätere stoffstromspezifische Verordnungen, ohne verpflichtende zeitliche Vorgaben für die Fertigstellung, reicht nicht aus.
Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich klar für die Zuständigkeit der Kommunen, bezogen auf den gesamten Hausmüll und gegen eine Ausweitung der gewerblichen Sammlung, aus. Wir sind für die Einführung einer Wertstofftonne in kommunaler Zuständigkeit. Wir sind für die Förderung stofflicher Verwertung und getrennter Sammlung. Die stoffliche Verwertung muss Vorrang vor der energetischen Verwertung haben. Bei der Weiterentwicklung getrennter Sammlung, wie z. B. der von uns befürworteten Bioabfallsammlung, sind lokale Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Am 30.03.2011 verabschiedete das Bundeskabinett offiziell den nun vorliegenden Gesetzentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Bereits einen Tag vorher war er zur Notifizierung bei der EU-Kommission eingereicht worden.
Damit beginnt die kritische Phase der Neuordnung der deutschen Abfallwirtschaft. Nach dem von der Bundesregierung vorgesehenen Zeitplan, wird sich der Bundesrat am 02.07.11 erstmals mit dem KWG-Entwurf befassen. Zur Erarbeitung zahlreicher Änderungswünsche aus den Ländern ist die Einrichtung eines Unterausschusses zum Umweltausschuss sicher. Bereits in der 1. Lesung muss eine Stellungnahme des Bundesrates erfolgen und erste Änderungsanträge beschlossen werden.
Nach heutigem Stand soll der Entwurf im Juni in 1. Lesung im Bundesrat debattiert werden, nach der Sommerpause soll er nach einer Anhörung im Bundestag im Oktober in 2./3. Lesung verabschiedet werden.
Die Bearbeitung der zahlreich angekündigten Änderungswünsche der Bundesländer könnte zu einer zeitlichen Verzögerung führen. Ebenso ist nicht mit Sicherheit voraus zu sagen, ob der Regierungsentwurf ohne Nachfragen und Änderungsanweisungen seitens der EU-Kommission das Notifizierungsverfahren in Brüssel passiert. Da die Gegenäußerung der Bundesregierung erst nach Ablauf dieses Verfahrens erfolgen kann, steht somit auch die Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Oktober 2011 im Deutschen Bundestag unter Vorbehalt.

Nach der Verabschiedung im Bundestag muss allerdings der Bundesrat zustimmen. Wenn es nicht im Bundestag zu zahlreichen Änderungen kommt, insbesondere in der Frage der Überlassungspflichten, rechne ich nicht mit einer Zustimmung der Bundesländer. Selbst unionsgeführte Bundesländer haben massive Vorbehalte gegen den Regierungsentwurf geäußert.
Die Arbeitsgruppen Umwelt und Kommunalpolitik der SPD-Bundestagsfraktion lehnen den vorgelegten Entwurf, ähnlich wie die kommunalen Spitzenverbände, VKS und Umweltverbände, in wesentlichen Punkten ab.
Entgegen der Behauptung der Bundesregierung und des BMU, bevorzugt der Entwurf massiv private Entsorgungsunternehmen. Dies wird auch daran deutlich, dass zahlreiche Städte und Kreise den Resolutionsentwurf der kommunalen Spitzenverbände verabschiedet haben. Viele Kommunalpolitiker der Union teilen unsere Auffassung, dass der Regierungsentwurf den Kommunen, insbesondere in Bezug auf die Erfüllung der Daseinsvorsorge, Schaden zufügt und einseitig die private Entsorgung wirtschaftlich bevorzugt.
In den letzten Tagen vor dem Gesetzentwurf hat sich die FDP-Bundestagsfraktion mit weiteren Privatisierungsforderungen durchgesetzt. Unter dem Deckmantel der Herstellerverantwortung wollen Schwarz/Gelb und die private Entsorgungswirtschaft die geplante Wertstofftonne – somit die gewinnbringenden Materialien – in die Zuständigkeit der Privaten stellen.
Damit verbliebe für die Kommunen nur die Entsorgung der unattraktiven Reststoffe. Letztendlich würde dies zu zusätzlichen Kosten für die ÖRE (öffentlich-rechtliche Entsorger) führen, den Abbau dortiger Arbeitsplätze beschleunigen und zu höheren Gebühren für die Bürger führen.

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